Allgemeine Geschäftsbedingungen
Art 1 Anwendungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis, welches durch den Erwerb der verschiedenen Tickets für den Gebrauch der Liftanlagen und der dazugehörenden Infrastrukturen der Schöneben AG zwischen dem Käufer und der Schöneben AG begründet wird. Dies gilt sowohl für vor Ort an der Kassa (an den Talstationen der Haideralmbahn und der Bahn Piz-Schöneben – die Öffnungszeiten werden auf der Homepage veröffentlicht: www.schoeneben.it) erworbene Tickets als auch für jene Tickets, welche über den Online-Shop der Schöneben AG erworben werden.
Dabei sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht durch diese selbst, oder durch andere allgemeine Geschäftsbedingungen, die für bestimmte Tickets gelten, anders vorgesehen, für alle Tickets gültig, welche in Bezug auf die Infrastrukturen der Schöneben AG gültig sind. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen legen dabei die Rechte und Pflichten der Benutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der erworbenen Tickets fest.
Art 2 Territorialer Anwendungsbereich der Tickets
Der territoriale Anwendungsbereich der erworbenen Tickets ist vom erworbenen Tickettyp abhängig. Die Informationen zu den einzelnen Tickettypen sind auf der Homepage der Schöneben AG zu finden.
Art 3 Vertragsgegenstand
Die Tickets, für welche die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig sind, sind persönlich und dürfen ausschließlich vom Inhaber genutzt werden. Deshalb darf das Ticket nicht abgetreten werden, weder entgeltlich noch unentgeltlich. Zudem darf das Ticket nicht ausgetauscht oder manipuliert werden.
Nach Abschluss des Kaufes an der Kassa vor Ort oder im Online-Shop kann das Ticket nicht mehr geändert werden.
Die erworbenen Tickets sind immer nur für jene Saison (Sommer- oder Wintersaison) in jenem Jahr gültig, in welchem das jeweilige Ticket erworben wurde. Die Saisonszeiten werden auf der Homepage der Schöneben AG veröffentlicht, wobei der Schöneben AG das Recht zuerkannt wird, aufgrund von außerordentlichen Ereignissen, die Anlagen später in Betrieb zu nehmen, bzw. früher außer Betrieb zu setzen oder auch während der laufenden Saison eine Zeit lang außer Betrieb zu setzen.
Zu Saisonbeginn und zu Saisonende ist die Schließung einzelner Aufstiegsanlagen, ebenso wie die Einschränkung der befahrbaren Pisten/Trails in Anbetracht der Besucherzahlen, der Schneelage und der Sicherheitsbedingungen möglich.
Die Käufer erklären sich damit einverstanden, dass die Entscheidung über die Öffnung der Aufstiegsanlagen und Pisten/Trails angesichts der Lage auf dem Energiemarkt und der unvorhersehbaren Entwicklung der Energieversorgungskosten nach dem Ermessen der Schöneben AG getroffen wird. Dies kann dazu führen, dass die erworbenen Tickets nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sind, da das Angebot aus den in den gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Gründen reduziert sein kann, was von den Käufern nicht beanstandet werden kann. Die Käufer sind sich dieses Risikos bewusst und übernehmen dieses. Der Ausschluss jeglicher Form von Erstattung, Ausgleich oder Entschädigung wird vom Käufer akzeptiert.
Falls das Angebot aufgrund von nach dem Kauf erlassenen Rechtsvorschriften eingeschränkt werden muss trägt der Käufer des betroffenen Tickets das Risiko und es steht diesem keine Erstattung der Ticketkosten zu. Ein Rücktritt von Kaufvertrag ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Art 4 Einschränkungen des Angebotes aufgrund von Umständen, die nicht von der Schöneben AG abhängen
Der ununterbrochene Betrieb der Anlagen während der gesamten Saison sowie die Befahrbarkeit aller Pisten/Trails werden nicht gewährleistet, wenn dies von Umständen abhängig ist, die nicht von der Schöneben AG beeinflusst werden können. In diesen Fällen steht dem Käufer keine Erstattung der Ticketkosten zu. Ein Rücktritt von Kaufvertrag ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Im Falle einer teilweisen oder vollständigen nachträglichen Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch die Schöneben AG steht dem Käufer abweichend von den Artikeln 1463 und 1464 italienisches ZGB keine Erstattung der Ticketkosten zu. Ein Rücktritt von Kaufvertrag ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Art 5 Preise
Die Preise werden auf der Homepage der Schöneben AG publiziert. Die Schöneben AG behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern, wobei dies allerdings keinen Einfluss auf bereits gekaufte und noch nicht verwendete Tickets hat. Davon berührt werden lediglich jene Tickets, welche nach der Preisänderung erworben werden.
Für die Tickets von Kindern, welche laut den auf der Homepage angegebenen Konditionen kostenlose Tickets erhalten, gilt, dass diese nur gewährt werden, wenn sie in Kombination mit einem Ticket für den gleichen Zeitraum einer erwachsenen Person gekauft werden, wobei das Ticket einer erwachsenen Person auch mit mehreren Kindertickets kombiniert werden kann. Voraussetzung für den Erhalt des Gratistickets ist die Vorlage eines entsprechenden Ausweisdokumentes, mit welchem das Vorliegen der Voraussetzungen bestätigt werden kann.
Bei einer verminderten Erwerbsfähigkeit ab 60% aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung wird der Kindertarif gewährt.
Falls sich durch eine Änderung der geltenden Rechtsvorschriften Elemente des Preises dahingehend verändern, dass dieser teurer wird, hat die Schöneben AG das Recht, die Erhöhung des Preises bis zu dem Zeitpunkt an die Käufer weiterzugeben, an dem das Tickets genutzt wurde.
Art 6 Kauf
Der Kauf kann direkt vor Ort an der Kassa abgeschlossen werden. Dabei können von der Schöneben AG auch entsprechende Geräte zur Verfügung gestellt werden, mittels welchen die Käufer die Tickets selbst, ohne das Zutun eines Mitarbeiters der Schöneben AG, erwerben können.
Die Tickets werden beim Kauf auf eine Keycard/Keytix geladen, die dann den Durchgang durch die Drehkreuze ermöglicht. Falls der Käufer bereits über eine Keycard verfügt, kann diese verwendet werden. Ansonsten kann vor Ort eine neue Keycard erworben werden, die dann bei zukünftigen Käufen wiederverwendet werden kann.
Art 7 Online-Kauf
Alternativ zum Kauf des Tickets vor Ort sind ausgewählte Tickettypen auch im Online-Shop der Schöneben AG erhältlich. Dieser ist auf der Homepage der Schöneben AG verlinkt.
Im Online-Shop handelt es sich um dynamisches Pricing, somit sind also früher gekaufte Tickets in der Regel günstiger als später gekaufte Tickets. Dabei hängt der Preis von verschiedenen Faktoren ab. Dies ist der Fall, bis das Kontingent für die vergünstigten Tickets ausgeschöpft ist. Der Maximalpreis im Online-Shop liegt allerdings jedenfalls unter jenem Preis, für den die Tickets vor Ort an der Kassa verkauft werden. Der Preis wird bei jeder Bestellung vom System, über das der Online-Shop läuft, eigens berechnet und dem Käufer entsprechend vor dem definitiven Kauf angezeigt. An den Kassen vor Ort ist das dynamische Pricing ausgeschlossen, dort gilt zu jedem Zeitpunkt derselbe Preis. Dies gilt auch in jenen Fällen, in denen der Online-Shop außer Betrieb ist oder aus anderen Gründen nicht funktioniert.
Um im Online-Shop einkaufen zu können, ist es notwendig, dass sich der Käufer registriert. Nach dem Kauf des Tickets erhält der Käufer eine Bestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung enthält alle notwendigen Informationen für die Abholung des Tickets vor Ort an der Kassa oder an einem entsprechenden Automaten, wo das Ticket auf eine Keycard/Keytix geladen wird. Falls diese Bestätigung bei der Abholung des Tickets nicht vorgelegt werden kann, kann kein Ticket ausgestellt werden. Alternativ dazu hat der Käufer auch die Möglichkeit beim Kauf eine Keycard, die er bereits besitzt, anzugeben, auf welche dann das Ticket geladen wird, sobald er das erste Mal ein Drehkreuz der Schöneben AG passiert.
Das Ticket gilt, unabhängig von der Art des Kaufes, jeweils in jener Saison (Sommer- oder Wintersaison) in jenem Jahr, in welchem das jeweilige Ticket erworben wurde. Eine Änderung des Tickets nach erfolgtem Kauf ist ausgeschlossen. Das in Artt 52 ff GvD Nr 206/2005 geregelte Rücktrittsrecht ist gemäß Art 59 Abs 1 lit n) GvD Nr 206/2005 ausgeschlossen.
Beim Online-Kauf kann gleichzeitig mit dem Kauf des Tickets eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen werden, der Preis dafür wird im Online-Shop entsprechend angezeigt. Diese ermöglicht eine kostenlose Stornierung des Tickets bis spätestens vier Tage vor dem ersten Tag, an dem das Ticket gültig ist. Danach ist eine Stornierung in jedem Fall ausgeschlossen. Die Kosten für die Rücktrittsversicherung werden nicht rückerstattet.
Der Online-Kauf ist in folgenden Fällen ungültig:
a) wenn die Online-Zahlung aus verschiedenen Gründen abgebrochen wird und die Zahlung fehlschlägt oder
b) wenn die Zahlung nicht korrekt oder unvollständig ist, so dass der Betrag nicht vom Konto abgebucht wird.
In diesen Fällen wird die vorläufige Reservierung storniert und der Kauf ist ungültig.
Art 8 Skidepot
Zusätzlich zum Erwerb des Skitickets kann ein Skidepot angemietet werden. Die Skidepots befinden sich an den Talstationen der Haideralmbahn und der Bahn Piz-Schöneben. Der Zugang ist nur mit einem gültigen Skipass möglich. Für die Nutzung ist ein entsprechender Betrag an die Schöneben AG zu entrichten, welcher auf der Homepage veröffentlicht wird.
Art 9 Ersatz oder Rückerstattung von Tickets
Die erworbenen Tickets können, abgesehen von den in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Fällen, nicht rückerstattet, ausgetauscht oder ersetzt werden. Dies gilt auch für Tickets, welche nicht oder nur teilweise gebraucht, entzogen, annulliert oder mutwillig beschädigt wurden.
Art 10 Verlust des Tickets
Anstelle von verlorenen gegangenen oder unfreiwillig beschädigten Tickets können an der Kassa vor Ort Duplikate für denselben Zeitraum erstellt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Eigentümer des Tickets nachweisen kann, dass er der Eigentümer ist (z.B. durch den an der Kassa erhaltenen Beleg) und wenn das entsprechende Ticket identifiziert werden kann (z.B. durch ein Foto des Tickets, auf welchem man die Nummer des Tickets erkennen kann).
Art 11 Rückerstattung bei einem Skiunfall
Bei Skiunfällen ist die Erstattung des Tickets möglich, allerdings nur für alle noch nicht genutzten Tage. Diese Rückerstattung ist nur für die verletzte Person möglich. Um die Rückerstattung zu erhalten muss bis innerhalb von 15 Tagen ab dem Skiunfall ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dieser kann entweder durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes in Kombination mit dem entsprechenden Ticket und einem Ausweisdokument der verletzten Person an der Kassa vor Ort oder durch die Übermittlung dieser Dokumente per E-Mail an die Schöneben AG (info@schoeneben.it) erfolgen. Der Antrag kann dabei auch durch eine andere als die verletzte Person erfolgen, sofern diese Person von der verletzten Person damit beauftragt wurde.
Falls die verletzte Person über eine Versicherung verfügt, die im Falle eines Skiunfalles auch den Teil des Tickets erstattet, welcher noch nicht genutzt wurde, ist eine Rückerstattung durch die Schöneben AG nicht möglich.
Begleitpersonen haben keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Tickets.
Das Ausmaß der Rückerstattung ergibt sich aus dem Kaufpreis des Tickets abzüglich des Kassapreises für die genutzten Tage des Tickets.
Art 12 Pflichten des Käufers
Der Inhaber des Tickets nimmt zur Kenntnis, dass er dazu verpflichtet ist, sich an die geltenden Rechtsvorschriften zu halten, dies gilt insbesondere auch für die Verpflichtung für den Zeitraum, in welchem der Inhaber des Tickets als Skifahrer, Snowboardfahrer oder Ähnliches unterwegs ist, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Schädigungen oder Verletzungen Dritter abzuschließen.
Der Käufer von Tickets für Minderjährige erklärt, dass er die Vorschriften hinsichtlich der Beaufsichtigungspflicht gegenüber Minderjährigen kennt. Zudem nimmt der Käufer des Tickets zur Kenntnis, dass Minderjährige unter 18 Jahren dazu verpflichtet sind, einen Schutzhelm zu tragen, der den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Dies kann durch die entsprechenden Behörden kontrolliert werden und wird mit der dafür vorgesehenen Strafe geahndet.
Um die Angebote, die mit dem Kauf des Tickets verbunden sind, in Anspruch nehmen zu können, ist es unerlässlich, dass das Ticket mitgeführt wird. Dieses muss jeweils bei den Drehkreuzen an den Einstiegspunkten zu den Liftanlagen entwertet werden (dies erfolgt ohne direkten Kontakt auf der linken Körperseite) und der Inhaber ist dazu verpflichtet bei einer Kontrolle durch die Mitarbeiter der Schöneben AG das Ticket in Kombination mit einem entsprechenden Ausweisdokument vorzulegen, damit kontrolliert werden kann, ob die Person über ein gültiges Ticket verfügt.
Die Inhaber der Tickets sind dazu verpflichtet sich an die von der Schöneben AG aufgestellten Vorschriften zu halten. Diese Vorschriften können in Form von Schildern oder in ähnlichen Formen angebracht werden. Zudem können diese auf der Homepage veröffentlicht werden.
Der Inhaber des Tickets fährt (mit Ski, Snowboard, Fahrrad oder Ähnlichem) auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.
Die Wahl der Route und die Fahrweise müssen den persönlichen Fähigkeiten, den Geländeverhältnissen, der Schneelage, den Witterungs- und den Sichtverhältnissen angepasst werden und auf die Betriebszeiten der Aufstiegsanlagen abgestimmt sein. Die Einstufung der Pisten auf den Skikarten ist eine reine Empfehlung.
Aus Sicherheitsgründen ist es verboten sich während der Wintersaison außerhalb der Betriebszeiten auf den Skipisten aufzuhalten. Zuwiderhandelnde haften sowohl zivil- als auch strafrechtlich für Schäden, die durch die Missachtung dieser Vorschrift entstanden sind.
Art 13 Haftung
Im Falle einer unsachgemäßen oder unerlaubten Verwendung und im Falle von unerlaubten Handlungen in Bezug auf die technischen Anlagen, die Skipisten, die Trails, die Wanderwege und allen damit verbundenen Gegenstände und die umliegenden Bereiche, für welche das Ticket Gültigkeit hat, ist eine Haftung durch die Schöneben AG ausgeschlossen.
Auch eine Haftung für Schäden, welche durch ein anderes Unternehmen verursacht werden, für deren Leistungserbringung dieselben Tickets gelten, wie für die Leistungserbringung durch die Schöneben AG, ist jegliche Haftung der Schöneben AG ausgeschlossen, auch wenn das betroffene Ticket an einer Verkaufsstelle der Schöneben AG, unabhängig davon ob der Kauf online, an der Kassa vor Ort, an einem entsprechenden Automaten oder an einer anderen Verkaufsstelle der Schöneben AG erfolgte, erworben wurde.
Art 14 Missbrauch des Tickets
Jede Form von Missbrauch des Tickets kann durch sofortigen Entzug und durch die Annullierung des Tickets geahndet werden. Wenn das kostenlose Ticket für Kinder von Personen genutzt wird, die dazu nicht berechtigt sind, ist als Strafzahlung jener Betrag an die Schöneben AG zu entrichten, den ein Erwachsenenticket desselben Typs für denselben Zeitraum gekostet hätte, wobei aber kein gültiges Ticket ausgestellt und das kostenlose Ticket entzogen und annulliert wird.
Die Tickets können außerdem bei Verletzung der geltenden Rechtsvorschriften durch die zuständige Aufsichtsbehörde entzogen und annulliert werden.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen Folgen der missbräuchlichen Verwendung des Tickets sein können.
Art 15 Sonstige Bestimmungen
Das Ticket erfüllt die Auflagen eines Steuerbeleges und muss für die gesamte Dauer der Nutzung aufbewahrt werden.
Mit dem Erwerb oder der Benutzung des Tickets erklärt der Käufer, bzw. der Verwender des Tickets die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kennen und akzeptiert diese.
Bei Unklarheiten und Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen gilt die deutsche Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Art 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
In jedem Gerichtsverfahren oder außergerichtlichem Verfahren, welches ein Gerichtsverfahren ersetzt, welches die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Gegenstand hat, ist, sofern Rechtsnormen, denen durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht derogiert werden kann, nicht etwas anderes vorsehen, das italienische Recht anwendbar und das zuständige Gericht ist jenes, welches für das Gebiet der Gemeinde Graun im Vinschgau zuständig ist.
Art 17 Generisches Maskulinum
Zur besseren Verständlichkeit wird in den gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum verwendet. Allerdings gelten die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Personen, die einen entsprechenden Kauf tätigen, unabhängig vom Geschlecht.
Art 18 Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Schöneben AG behält sich das Recht vor, die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern. Änderungen werden sofort auf der Homepage veröffentlicht und sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung für die nachfolgend getätigten Erwerbe gültig. Vor der Änderung erworbene Tickets werden nicht von der Änderung berührt.